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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2024 - 2 M 110/23   

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https://dejure.org/2024,5125
OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2024 - 2 M 110/23 (https://dejure.org/2024,5125)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.03.2024 - 2 M 110/23 (https://dejure.org/2024,5125)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. März 2024 - 2 M 110/23 (https://dejure.org/2024,5125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Verlust des Bebauungsplans (jurisPR-ÖffBauR 5/2024 Anm. 1)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2024 - 2 M 110/23
    Ihm obliegt die objektive Beweislast für die ihm günstigen Festsetzungen (BVerwG, Beschluss vom 1. April 1997 - 4 B 206.96 - juris Rn. 21).

    Zwar führt der Verlust oder Teilverlust eines Bebauungsplandokuments nicht schon für sich gesehen zur Ungültigkeit oder zum Außerkrafttreten des Bebauungsplans (BVerwG, Beschluss vom 1. April 1997 a.a.O. Rn. 24).

    Wählt die Gemeinde stattdessen das Verfahren, durch einen "einfachen" Beschluss die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans festzustellen, so stellt dies keinen die Rechtslage konstitutiv verändernden Akt dar (BVerwG, Beschluss vom 1. April 1997, a.a.O., Rn. 26).

  • BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91

    Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2024 - 2 M 110/23
    Beruft sich ein Bürger gegenüber einer Nutzungsuntersagung auf Bestandsschutz, etwa mit der Begründung, das Bauwerk oder die Nutzung sei genehmigt und deswegen formell baurechtmäßig, ist er beweispflichtig für das von ihm behauptete Vorliegen einer Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 1991 - 4 B 130.91 - juris Rn. 4; Beschluss des Senats vom 8. April 2022 - 2 M 14/22 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2022 - 2 M 14/22

    Nutzungsuntersagung; Vorliegen einer Baugenehmigung; Tierhaltung im Dorfgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2024 - 2 M 110/23
    Beruft sich ein Bürger gegenüber einer Nutzungsuntersagung auf Bestandsschutz, etwa mit der Begründung, das Bauwerk oder die Nutzung sei genehmigt und deswegen formell baurechtmäßig, ist er beweispflichtig für das von ihm behauptete Vorliegen einer Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 1991 - 4 B 130.91 - juris Rn. 4; Beschluss des Senats vom 8. April 2022 - 2 M 14/22 - juris Rn. 3).
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